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Mediation im Täter-Opfer-Ausgleich

Mediation ist mächtig, vielschichtig und vielfältig. In diesem Artikel möchte ich den Blick auf eine spezifische Mediationsform richten: Den Täter-Opfer-Ausgleich.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Möglichkeit zur Zusammenwirkung von Tatopfer und Straftäter. Diese Mediation kann bei leichten bis mittelschweren Delikten, insbesondere im Jugendstrafrecht, angewendet werden. Der Konflikt zwischen Opfer und Täter wird aufgearbeitet und aussergerichtlich begleitet. Dies kann Opfer als auch Täter Vorteile bringen und die Strafverfolgungsbehörde entlasten.

Die Behörde kann einen Täter-Opfer-Ausgleich mittels Mediation empfehlen. I.d.R. führt der Mediator erst Einzelgespräche mit dem Opfer und dem Täter. Interessen und Positionen werden erfragt. Es folgen nach Möglichkeit gemeinsame Gespräche, in denen eine Wiedergutmachung ausgehandelt wird. Die Resultate werden i.d.R. der Justiz mitgeteilt. Die Justiz entscheidet über den weiteren Verlauf.

Die Strafverfolgungsbehörden entscheiden, wie die Vereinbarung in der Mediation gewürdigt wird. Eine Verfahren einzustellen ist bei schweren Straftaten nicht möglich. Insbesondere bei Vorverfahren im Jugendstrafrecht, kann die Justiz den Fall nach einer Einigung jedoch einstellen.

1. Was kann die Mediation dem Opfer bringen

Bei einer Straftat geht es um Schuld und das Ausmass der Strafe im Rahmen der Gesetze. Opfer sind vor Gericht lediglich Zeugen. Genugtuung können sie eventuell durch die ausgesprochene Strafe für den Täter erfahren. Die Opfer erfahren jedoch oft weder Gehör noch Sühne.

In einer Mediation im Täter-Opfer-Ausgleich können Opfer ihre Interessen und Bedürfnisse formulieren. Sie äussern sich dazu, wie eine Wiedergutmachung aus ihrer Sicht aussehen könnte. Im geschützten Rahmen einer Mediation ist es auch eher möglich Ängste und Verletzungen auszudrücken. Dies kann eine heilende Wirkung haben und oftmals die Verarbeitung des Geschehenen erleichtern und die Gefahr von Folgekonflikten reduzieren. Das Opfer kann sich auch weniger der Bürokratie und ‘den Mühlen des Gesetzes’ ausgesetzt fühlen. Es besteht auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Opfer schneller zu Schadenersatz kommt.

2. Was kann die Mediation dem Täter bringen

Wer als Täter jemanden ‘verletzt’, kann mit Hilfe der Mediation aus eigenen Kräften (und nicht primär fremdbestimmt) dem Opfer Wiedergutmachung leisten. Eine echte Entschuldigung zu formulieren und ein (teilweises) Verzeihen zu erlangen, ist eher wahrscheinlich. Im Jugendstrafrecht bietet die Mediation insbesondere die Gelegenheit, dass der Täter Reue zeigen kann.

Eine Mediation kann nur gelingen, wenn die beschuldigte Person bereit ist, sich mit der Tat, ihren Folgen und der geschädigten Person intensiv auseinanderzusetzen. Die beschuldigte Person muss Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, sich entschuldigen und den angerichteten Schaden aktiv wiedergutmachen. Der Täter steht gerade, für das, was er verursacht hat. Eine persönliche Wiedergutmachung wird z.T. auch im Erwachsenenstrafrecht juristisch gewürdigt. Der Täter hat eine Chance auf ein milderes Urteil. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Opfer anerkennt, dass der Täter echte Reue empfindet.

In einem Folgeartikel werde ich im Rahmen der ‘von Klarau-Geschichten’, ein solches Verfahren näherbringen.