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Corona-Krise: Mediation bei betreibungs- und konkursrechtlichen Streitigkeiten

Mediation ist bei der effizienten und kreativen Beilegung von B2B-Streitigkeiten ebenso wie bei B2C oder anderen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit vollstreckungsrechtlichen Problemstellungen stehen, ein äusserst sinnvolles Verfahren. Auch wenn diese Feststellung nicht als Neuigkeit bezeichnet werden kann, so ist es aber äusserst erfreulich, dass dies nun aus berufenem Munde bestätigt wird: Prof. Dr. Franco Lorandi führt in seinem Aufsatz aus, welchen direkten Nutzen das Mediationsverfahren für die Bewältigung von Streitigkeiten im vollstreckungsrechtlichen Umfeld hat. Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass die Corona-Krise unser Vollstreckungsrecht nochmals herausfordern wird. Die ökonomische Corona-Krise nimmt jetzt erst ihren Beginn. Es ist zu hoffen, dass Gläubiger und Schuldner sinnvolle Wege beschreiten, um einen für beide Seiten guten und zielführenden Weg zu gehen. Bezüglich den Einsatz von Mediation im Vollstreckungsrecht mögen Sie den Aufsatz von Franco Lorandi lesen.