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Europa steht in einem Krieg!


Haben wir nichts gelernt? Verhandlungen finden nicht einfach statt! 

Es ist davon auszugehen, dass Russland die gesamte Ukraine einnehmen wird. Die Ukraine steht im Wesentlichen wehrlos da. Dasselbe würde für die meisten anderen europäischen Staaten ebenso gelten. Diese meinen aber, sie seien vor einem solchen Angriff gefeit, weil sich die Nato (namentlich die Streitkräfte der USA) für sie einsetzen würde…

Ich bin Mediator und weiss, dass jeder Konflikt am besten am Verhandlungstisch geklärt wird.

Wenn eine Partei nicht erkennt, weshalb man an den Verhandlungstisch sitzen soll, weil man ausserhalb der Verhandlung viel mehr erreichen kann (oder dies zumindest vermutet), dann findet keine Verhandlung statt. Die Verhandlung findet nur statt, wenn beide Parteien erkennen, dass sie im Kampf (im Fall der Ukraine: im Krieg) zu viel riskieren. Russland (resp. Putin) fehlt diese Risikoeinschätzung.

Wenn eine Partei ihren Wehrwillen und ihre Wehrfähigkeit nicht genügend demonstriert, dann erkennt die Gegenseite nicht, weshalb sie sich an den Verhandlungstisch setzen soll. Entsprechend gilt für jede Verhandlung, dass die Alternative zu einer Verhandlungslösung vor der Verhandlung erarbeitet werden muss. Sie muss der Gegenseite deutlich machen, dass zu viel auf dem Spiel steht und sich der Verhandlungstisch besser eignet.

Das gilt nicht nur für eine Kriegssituation, sondern ebenso für gerichtliche Streitigkeiten. Wenn kein Widerstand geleistet wird, meint eine Partei problemlos und erfolgreich durch ein Gerichtsverfahren laufen zu können. Eine Verhandlung (und so auch die Mediation) will vorbereitet sein.

23.2.2022/James T. Peter, Expert in Dispute Resolution


Mediationsklausel – Bereitschaft zur Konfliktlösung

Das Jahr 2021 hat viel von uns herausgefordert.

Wer hat nicht mit Familie, Freunden und Bekannten über das eine oder andere Thema diskutiert, welches durch die Covid-Pandemie an Fahrt gewonnen hat. Sicherlich haben Sie auch Diskussionen führen können oder eventuell müssen, bei welchen ein Konsens eher schwierig war.

Darum habe ich mich entschieden, in diesem Artikel ein Thema nochmals aufzunehmen, welches mit der Bereitschaft zur Konfliktlösung zu tun hat. Die Mediationsklausel in Geschäftsverträgen. Was die Mediationsklausel ist, habe ich in meinem Artikel vom Juni 2020 schon beschrieben. Unter diesem Link können Sie es nachlesen.

Bereitschaft zur nachhaltigen Konfliktlösung

Heute möchte ich mich mit der Motivation für diese Klausel beschäftigen.

Die Tatsache, dass eine Firma in den Verträgen eine Mediationsklausel einfügt, zeugt von folgenden Motiven:

  • Eine grundsätzliche Bereitschaft zur Konfliktlösung ist vorhanden
  • Ein allfälliger Konflikt soll nachhaltig gelöst werden können
  • Die Konfliktparteien tragen die Verantwortung für die Lösungsfindung (anstatt diese zu delegieren)
  • Die Beziehung zur anderen Partei ist und bleibt wichtig

Viele von uns wünschen sich unter anderem nach Erlebnissen aus den letzten 2 Jahren generell nach einer neuen Bereitschaft, Konflikte lösungsorientiert anzugehen. Genau dies will die Mediationsklausel in Geschäftsverträgen sicherstellen. Mit der Mediationsklausel in Verträgen übernehmen Geschäftspartner die Verantwortung auch für die Konflikte. Sie anerkennen, dass Konflikte normal sind (siehe meinen Artikel vom Oktober 2021).

Lassen Sie uns gemeinsam ein 2022 gestalten, in welchem wir eine aktives Verantwortungsbewusstsein zum Thema Konflikt in unseren Berufsalltag integrieren! Und damit gemeinsam die Konfliktkultur in Firmen und zwischen Firmen gestalten. Nehmen Sie mit einem der aufgeführten Mediatioren auf der Website www.commercialmediation.ch Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne!

David Bärtsch ist Unternehmensmentor, systemischer Coach und Mediator. Er ist Mitglied der Schweizer Kammer für Wirtschaftsmediation (SKWM). David Bärtsch begleitet Firmen in Konfliktschlichtungen, in der Gestaltung und Einführung von Unternehmenskultur (inkl. Konfliktkultur) vor allem auch vor dem Hintergrund von New Work / Arbeitswelt 4.0.

Win-Win oder Loose-Loose

Konfliktmanagement selbst bestimmen

Der Beginn ist immer das Gleiche. Aus einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit heraus kommt es zu Unstimmigkeiten, Reibereien, unterschiedliche Sichtweisen oder einer anderen Interessenslage. Der eigentliche Grund der Zusammenarbeit rückt in den Hintergrund und die Emotionen dominieren!

Was liegt näher als, für seine persönliche Sicht, juristischen Beistand zu suchen und «das Recht» durchzusetzen?

Eigentlich alles!

In vielen Fällen sehen die jeweiligen Parteien ihre Position mit einer rosaroten Brille! Die objektive Auslegung der Situation und das Abwägen, wie die Chancen und Risiken bei einer rechtlichen Auseinandersetzung liegen, wird häufig ignoriert.

Gerade die Mediation kann hier eine entscheidende Rolle spielen und lässt dabei alle weitergehenden Schritte zu. Man vergibt sich nichts!

Im Gegenteil!

Die Mediation ermöglicht:

Die Kontrolle über das Vorgehen und die Autonomie der Lösungsfindung bleibt bei den Parteien

Eine Auslegeordnung über die «objektive Sicht» der Vorkommnisse»

Falls die Mediation zu keinem Ergbenis führt, spielen sie in einer weiteren rechtlichen Auseinandersetzung keine Rolle

Die möglichen Lösungen sind vielfältiger als das Nullsummenspiel einer gerichtlichen Einigung

Die Möglichkeit einer Mediation (sprich die Lösungserarbeitung der Parteien mit externer Hilfe) sind heute in der Schweiz noch viel zu wenig bekannt. Das sollten wir ändern!

Corona-Krise: Mediation bei betreibungs- und konkursrechtlichen Streitigkeiten

Mediation ist bei der effizienten und kreativen Beilegung von B2B-Streitigkeiten ebenso wie bei B2C oder anderen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit vollstreckungsrechtlichen Problemstellungen stehen, ein äusserst sinnvolles Verfahren. Auch wenn diese Feststellung nicht als Neuigkeit bezeichnet werden kann, so ist es aber äusserst erfreulich, dass dies nun aus berufenem Munde bestätigt wird: Prof. Dr. Franco Lorandi führt in seinem Aufsatz aus, welchen direkten Nutzen das Mediationsverfahren für die Bewältigung von Streitigkeiten im vollstreckungsrechtlichen Umfeld hat. Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass die Corona-Krise unser Vollstreckungsrecht nochmals herausfordern wird. Die ökonomische Corona-Krise nimmt jetzt erst ihren Beginn. Es ist zu hoffen, dass Gläubiger und Schuldner sinnvolle Wege beschreiten, um einen für beide Seiten guten und zielführenden Weg zu gehen. Bezüglich den Einsatz von Mediation im Vollstreckungsrecht mögen Sie den Aufsatz von Franco Lorandi lesen.

Online Mediation: Rasche effiziente Streitbeilegung während der Corona-Krise

Viele MediatorInnen haben die Befürchtung geäußert, Online-Mediationen seien nicht so effektiv wie die klassische Mediation, bei der sich die Parteien persönlich treffen. Ich habe diese Sorge geteilt und darauf bestanden, dass dies ein Prozess ist, der auf einem persönlichen Kontakt basiert. Jetzt haben mich die Corona-Umstände dazu gezwungen, den online-Mediationsprozess zu verwenden.

Ich freue mich, berichten zu können, dass der Prozess erfolgreich war. Die Online-Mediation ist nicht ganz so gut wie eine persönliche Vermittlung, aber sie ist näher dran als ich mir das zuvor hätte vorstellen können. Wir sind durch die Corona-Krise gezwungen, Dinge anders zu tun als wir es uns gewohnt waren. Ich würde nicht so weit gehen und sagen, dass Online-Mediation das persönliche Zusammentreffen bei Mediationen künftig ersetzen wird, aber ich denke, sie wird durch die Erfahrungen, die wir infolge dieser Krise machen werden, an Popularität gewinnen. Wir können die Bearbeitung von aktuellen Konflikten nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag verschieben und darauf vertrauen, dass nach der Corona-Krise alles gleich weitergehen wird wie zuvor. Vielmehr sollten wir diese Situation nutzen, um den Parteien und ihren allfälligen Beratern (z.B. Anwälte) zu zeigen, dass Mediation auch online sehr gut funktioniert.

Und so geht’s: Ich sende den Parteien einen Link. Diese klicken diesen an, um sich für die Online-Sitzung zu registrieren.

Sobald die Verbindung hergestellt ist, gibt es für die Parteien nichts mehr zu tun, außer mit mir und miteinander zu reden, wie wir es in einer typischen Mediation tun würden. Unabhängig davon, wo Sie sich physisch befinden, können die Parteien mit oder ohne Berater (z.B. Anwälte) an der Sitzung teilnehmen. Das Gespräch unter den Teams, d.h. zwischen einzelnen Mitgliedern einer Partei, oder zwischen einer Partei und ihren Beratern sowie auch mit mir als Mediator kann auch in separaten Break-out-Räumen stattfinden.

Die Technologie erlaubt es mir, virtuelle Räume einzurichten, wie ich es in einem Büro mit mehreren Konferenzräumen tun würde. Wenn es sinnvoll erscheint, kann ich mit den Parteien vorsehen, dass verschiedene Break-out-Räume eingerichtet werden. Ich bringe sodann die Parteien mit allfälligen Begleitern in ihren jeweiligen Raum. In einem typischen Zweiparteien-Fall könnte das zwei Räume bedeuten. In einem Mehrparteienfall richten wir so viele Räume ein, wie nötig. Die Parteien entscheiden, wer in Ihrem Raum ist. Sie sehen und hören jeden in Ihrem Raum auf dem Computerbildschirm. Niemand sonst kann Sie in dem Raum hören oder sehen, wenn Sie nicht hereingebeten werden. Ich bewege mich in den verschiedenen Räumen ein und aus, wenn es die Situation erfordert. Sie können zum Beispiel darum bitten, sich mit oder ohne mich mit einer anderen an der Mediation teilnehmenden Person zu treffen und auszutauschen.

Versuchen Sie es. Bestimmt werden Sie angenehm überrascht sein. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:

James T. Peter

james.peter@ksup.ch

30. März 2020