Erbstreitigkeiten: Nutzen Sie die Chance einer Mediation
Erbstreitigkeiten gehören zu den aufwendigsten und gleichzeitig zu den emotional am meisten aufgeladenen Streitigkeiten. Gerade bei Patchwork-Familien stehen sich die Erben oft nicht nahe. Ob familiär nahestehend oder nicht, Erbstreitigkeiten setzen oft nichtaufgearbeitete Verletzungen frei. Schwierige familiäre Beziehungen können im Rahmen einer Erbschaftsmediation geklärt werden. Zuweilen können solche auch nicht aufgelöst werden. Doch ob der emotionale Konflikt aufgelöst werden kann oder nicht, die Zielsetzung der Mediation sollte darin liegen, dass vorhandene Unstimmigkeiten oder Streitereien nicht zu jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen führen, die – aufgrund der damit verbundenen Kosten – einen erheblichen Teil des Nachlasses aufbrauchen.
Oftmals ist die grösste Hürde alle Beteiligten an den Tisch zu bekommen. Grundsätzlich müssen alle Beteiligten mit der Durchführung einer Mediation einverstanden sein. Hier ist zu empfehlen, dass sich die Parteien darauf einigen, dass die Kosten des Verfahrens vom Nachlass übernommen werden. So können wenigstens unmittelbare Kostenbarrieren überwunden werden. Eine Mediation kann durchaus damit beginnen, dass nicht alle Beteiligten anwesend sind. Am Ende müssen aber alle Beteiligten mit einer Einigung einverstanden sein. Immerhin können partielle Erbteilungsvereinbarungen abgeschlossen werden, bei denen nur über ein Teil der Erbschaft verfügt wird. Insgesamt erlaubt die Mediation einen flexiblen Umgang mit Erbstreitigkeiten und ist den Parteien dringend zu empfehlen. Das Gerichtsverfahren ist regelmässig für alle Parteien frustrierend, langwierig und kostspielig.